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Eltern-ABC

Zugehörige Objekte

Die Eltern sind verantwortlich für den regelmässigen Schulbesuch ihres Kindes und haben jedes Wegbleiben vom Schulunterricht (auch fakultative Stunden) mündlich oder schriftlich zu begründen.

Merkpunkte
Alle Urlaubs- und Dispensationsgesuche sind von den Eltern frühzeitig (spätestens 14 Tage vorher) schriftlich an die Klassenlehrperson zu richten. Für den Bezug von Jokertagen muss die Lehrperson vorgängig informiert werden.

Bei Krankheit muss die Klassenlehrperson vor Beginn des Unterrichts benachrichtigt werden. Auf Verlangen muss ein Arztzeugnis vorgewiesen werden.

Vorhersehbare Termine sind möglichst in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Ist dies nicht möglich, muss der Klassenlehrperson eine schriftliche Entschuldigung mit der Unterschrift der Eltern oder die entsprechende ärztliche Bestätigung des Termins vorgelegt werden.

Bei Dispensationen von einzelnen Unterrichtsstunden aus gesundheitlichen Gründen haben die Eltern das entsprechende Arztzeugnis der Klassenlehrperson vorzuweisen.

Bei Dispensationen aus religiösen Gründen wird eine schriftliche Bestätigung der Eltern benötigt. Dispensationen für religiöse Festtage dienen dazu, um an den Feierlichkeiten teilzunehmen resp. diese mit der Familie zu praktizieren. Bei Missbrauch nimmt die Schulleitung mit den Eltern Kontakt auf und kann allenfalls weitere Dispensationsgesuche aus religiösen Gründen ablehnen.

Schülerinnen und Schüler der Primarschule dürfen an politischen Kundgebungen ausschliesslich dann teilnehmen, wenn dafür Jokertage eingesetzt werden.

Gesuche, die ohne zwingenden Grund zu spät eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.

Allfällige Stützmassnahmen, welche wegen eines Urlaubs angeordnet werden müssen, gehen zu Lasten der Eltern.

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Schulverwaltung
primarschule@waedenswil.ch

Die zwei zur Verfügung stehenden Jokertage gelten ausschliesslich für das laufende Schuljahr und können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden. Sie müssen der Klassenlehrperson durch die Eltern vorgängig gemeldet werden.

Bei besonderen Schulanlässen (Schuljahreseröffnung und Schuljahresabschlussveranstaltungen, Projektwochen, Klassenlager, Abschlusstests, Besuchsmorgen und Sporttagen) können keine Jokertage bezogen werden.

Jeder Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtages stattfindet.

Bei Ferienverlängerungen werden zuerst die Jokertage eingesetzt.

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primarschule@waedenswil.ch

Beim Eintritt in den obligatorischen Kindergarten verlangt das Gesetz eine ärztliche Untersuchung. Diese Vorsorgeuntersuchung findet beim entsprechenden Kinder- oder Hausarzt gegen Ende des zweiten Kindergartenjahrs bis anfangs der 1. Klasse statt. Die Eltern erhalten zur gegebenen Zeit von der Schulverwaltung die Aufforderung, mit ihrem Arzt einen Termin zu vereinbaren.

Gemäss Volksschulverordnung sind die Kinder der Mittelstufe schulärztlich zu untersuchen. Die schulärztliche Untersuchung in der 5. Klasse dient der Früherkennung gesundheitlicher Schwierigkeiten, der Prävention und Gesundheitsförderung. Untersucht werden die Sinnesorgane (Sehkraft, Farbsinn und Gehör), Grösse und Gewicht. Die Kinder erhalten einen Gutschein, welcher zu einem Vorsorgeuntersuchung bei einer Ärztin/einem Arzt von Wädenswil (FMH Kinder- und Jugendmedizin, Hausarzt) berechtigt.

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primarschule@waedenswil.ch

Das modular aufgebaute Modell der Betreuung besteht aus verschiedenen Betreuungsangeboten, die in den bestehenden Schulablauf integriert und unterrichtsergänzend gestaltet sind. Das Angebot kann modular genutzt werden. Dies ermöglicht den Eltern/Erziehungsberechtigten ein für sie zu­geschnittenes familienergänzendes Tagesschulangebot in Anspruch zu nehmen. Sie wählen diejenigen Module, die ihren Bedürfnissen entsprechen. Folgende Module werden angeboten:

Modul A
Morgentisch mit Frühstück 06.45 Uhr bis 08.10 Uhr

Modul B
Mittagstisch 11.50 Uhr bis 13.30 Uhr

Modul C
Mittagstisch mit Nachmittagsbetreuung 11.50 Uhr bis 18.00 Uhr

Modul D1
Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung nach Unterrichtsschluss
11.50 Uhr bis 13.30 Uhr
und 15.05 Uhr bis 18.00 Uhr

Modul D2
Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung nach Unterrichtsschluss
11.50 Uhr bis 13.30 Uhr
und 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Die Module A bis D1 und 2 sind kostenpflichtig. Weitere Informationen zu den Angeboten sind bei der Familienergänzenden Betreuung zu finden.

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primarschule@waedenswil.ch
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Anmeldeformular Betreuung 24-25 (DOCX, 45.04 kB) Download 0 Anmeldeformular Betreuung 24-25
Anmeldeformular Betreuung 1. KiGa 24-25 (DOCX, 44.57 kB) Download 1 Anmeldeformular Betreuung 1. KiGa 24-25
Änderungen -Kündigung Betreuung ab Schuljahr 202425 (DOCX, 44.71 kB) Download 2 Änderungen -Kündigung Betreuung ab Schuljahr 202425

Der Stundenplan gewährleistet einen ununterbrochenen Unterricht oder eine anderweitige unentgeltliche Betreuung während des ganzen Vormittags. Das bedeutet, dass die Kinder jeden Morgen von 08.10 Uhr bis 11.50 Uhr in der Schule sind und betreut werden, falls sie keinen Unterricht haben.

Blockzeitenbetreuung (Mo/Di/Do/Fr)
08.10 Uhr bis 09.05 Uhr
11.05 Uhr bis 11.50 Uhr
(Die Blockzeitenbetreuung ist kostenlos)

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Blockzeitenbetreuung SJ 2024-25_Anmeldeformular (DOCX, 38.09 kB) Download 0 Blockzeitenbetreuung SJ 2024-25_Anmeldeformular
Blockzeitenbetreuung SJ 2024-25_Anmeldeformular Hütten (DOCX, 39.36 kB) Download 1 Blockzeitenbetreuung SJ 2024-25_Anmeldeformular Hütten
Blockzeitenbetreuung SJ 2024-25_Anmeldeformular Schönenberg (DOCX, 39.33 kB) Download 2 Blockzeitenbetreuung SJ 2024-25_Anmeldeformular Schönenberg

Exkursionen und Projektwochen sind Bestandteile des Unterrichts und unterstützen die Anliegen des Lehrplans. Sie geben Gelegenheit zur unmittelbaren Anschauung und zur direkten Begegnung mit einem Unterrichtsstoff.

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Der Stundenplan richtet sich nach den Fachbereichen des Lehrplans Volksschule (Lehrplan 21).

  • Sprachen
    (Deutsch, Englisch, Französisch, je nach Klasse)

  • Mathematik

  • Natur, Mensch, Gesellschaft

  • Gestalten

  • Musik

  • Bewegung und Sport

Hinzu kommen die Module „Medien und Informatik“ sowie „Bildung für Nachhaltige Entwicklung“. Ergänzt werden alle Fachbereiche und Modullehrpläne durch die Einarbeitung von „Überfachlichen Kompetenzen“.

Im Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft wird im Lehrplan von Perspektiven auf die Welt gesprochen. Dazu gehört Religionen, Kulturen, Ethik (RKE). In RKE entwickeln Schülerinnen und Schüler Kompetenzen für das Leben mit verschiedenen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Werteeinstellungen. Es handelt sich dabei um einen Unterricht über Religionen, nicht um Unterweisung in einer Religion.

Der Schwimmunterricht findet in der 1. Klasse wöchentlich und ab der 2. Klasse vierzehntäglich statt. Er wird von Fachlehrpersonen erteilt.

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Während der Sportferien, Frühlingsferien und Herbstferien wird jeweils zusätzlich zur regulären Betreuung eine Ferienbetreuung angeboten. In den Weihnachtsferien hat die Ferienbetreuung ab dem 3. Januar geöffnet. Im Sommer ist die Ferienbetreuung während der ersten und zweiten Ferienwoche geöffnet.

Öffnungszeiten der Ferienbetreuung: 6.45 Uhr bis 18.00 Uhr.

Die Ferienbetreuung ist kostenpflichtig und steht allen Kindern der Primarschule offen. Informationen und Anmeldungen erhalten Sie bei der Schulverwaltung.

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Die Schülerinnen und Schüler können weitere Angebote wie zum Beispiel die Aufgabenhilfe, den Blockflötenunterricht oder Sportkurse besuchen. Für diese fakultativen Kurse wird ein Elternbeitrag erhoben.

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Die Bereitschaft der Primarschulkinder, Gewalt anzuwenden, ist gering. Dennoch kann es in Ausnahmefällen zu üblen Beschimpfungen (verbale Gewalt), zu Bedrohungen (psychische Gewalt) und zum Zufügen von körperlichen Schmerzen (physische Gewalt) kommen.

Die Lehrerteams in den einzelnen Schuleinheiten sind sich bewusst, dass derartige Ausraster eine sofortige und wirkungsvolle Intervention erfordern. Genauso wichtig ist es ihnen, mit gezielten Aktionen das friedliche Zusammenleben innerhalb der Schule sowie den Abbau von Vorurteilen gegenüber anderen Kulturen zu fördern. Im Gespräch mit den Kindern werden klare Spielregeln erarbeitet und durchgesetzt. Die Kinder lernen, Konflikte im Dialog zu lösen – mit oder ohne Beizug von Erwachsenen.

Mit "Communio", dem Bildungsprogramm der Schulsozialarbeit Wädenswil, werden die Kinder in ihrer Selbst- und Sozialkompetenz gefördert. Die Eltern können diese Bemühungen unterstützen, indem sie auch zuhause klare Richtlinien festlegen und durchsetzen, die Kinder für die Bedürfnisse der anderen sensibilisieren und ihnen Mut machen, Konflikte gewaltfrei anzugehen und nötigenfalls Hilfe bei der Lehrperson zu verlangen.

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Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Das Kind soll sich daran gewöhnen, regelmässig selbstständig zu arbeiten und dabei lernen, seine Zeit einzuteilen. Die Aufgabenstellung muss klar und ohne fremde Hilfe lösbar sein. Wenden Sie sich bei Problemen an die Lehrperson Ihres Kindes.

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primarschule@waedenswil.ch

Der Kindergarten ist obligatorisch und dauert zwei Jahre. Im Kindergarten werden die Grundlagen gefestigt, die im Elternhaus angelegt wurden: die Freude am Kontakt und das Zusammensein mit anderen Kindern, die Bereitschaft und Lust zu lernen, die Zuversicht, Probleme zu lösen und die Fähigkeit zu kommunizieren.

In der Broschüre "Lernen beginnt lange vor dem Kindergarten" (nach unten scrollen!) erhalten Sie Empfehlungen zum Übergang von der Vorschulzeit in den Kindergarten. Weitere Informationen zur Einschulung können der verfilmten Präsentation aus dem Jahr 2020 entnommen werden. 

Einschulung
Kinder, die bis zum 31. Juli eines Jahres das vierte Altersjahr vollenden, werden auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig und treten in den Kindergarten ein.

Zukünftige Stichtage für die Einschulung in den Kindergarten

  • Schuljahr 2024/2025 geboren in der Zeit vom 1. August 2019 bis 31. Juli 2020
  • Schuljahr 2025/2026 geboren in der Zeit vom 1. August 2020 bis 31. Juli 2021

Sofern der Entwicklungsstand eines Kindes es als angezeigt erscheinen lässt, kann die Schulpflege die Rückstellung um ein Jahr anordnen, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann (VSG § 3). Das entsprechende Gesuch ist bis spätestens Ende Januar der Leitung Sonderpädagogik und Prävention, Eintrachtstrasse 24, 8820 Wädenswil, einzureichen. Dem schriftlichen Gesuch der Eltern ist eine entwicklungspädiatrische Abklärung beizulegen.

Vorzeitige Einschulungen vor dem Stichtag sind nicht möglich.

Die Schulpflicht dauert elf Jahre, längstens jedoch bis zum Abschluss der Volksschule (VSG § 3, Absatz 2). Die Kindergartenstufe dauert zwei Jahre. Der Übertritt in die Primarstufe kann ausnahmsweise nach einem oder drei Jahren erfolgen, wenn die intellektuelle und persönliche Entwicklung des Kindes dies erlaubt oder erfordert (VSG § 5).

Kindergartenzuteilung
In der Regel werden die Kinder einem nahe gelegenen Kindergarten zugeteilt. Begründete Zuteilungsgesuche können bis zum 28. Februar bei der Schulverwaltung eingereicht werden. Die Zuteilung in den Kindergarten erfolgt jeweils Mitte Mai. Die Eltern werden darüber schriftlich informiert.

Unterrichtszeiten und Stundenplan
Im ersten Kindergartenjahr gehen die Kinder jeden Vormittag von 08.30 bis 11.50 Uhr in den Kindergarten, im zweiten Kindergartenjahr zusätzlich an den Dienstag- und Donnerstagnachmittagen, jeweils von 13.35 bis 15.05 Uhr.

Deutschunterricht
In allen Kindergärten wird Kindern, die Deutsch als Zweitsprache lernen, Deutschunterricht (DaZ) angeboten. Falls der Anteil an fremdsprachigen Kindern besonders hoch ist, wird diese Klasse intensiv unterstützt.

Auswärtiger Kindergartenbesuch oder geplanter Wegzug/Umzug
Falls Ihr Kind den Kindergarten in einer Privatschule oder in einer anderen Schulgemeinde besuchen wird oder Sie einen Wegzug bzw. Umzug planen, melden Sie dies bitte frühzeitig via Kontaktformular an die Schulverwaltung.

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Schulverwaltung
primarschule@waedenswil.ch

Erstklässlerinnen und Erstklässler sollen auf möglichst sicheren Wegen ins Schulhaus gelangen. Wenn möglich wird mit ihnen ein «Gspänli» aus der Kindergartenzeit in die gleiche Klasse eingeteilt. Werden in einem Schulhaus Klassen parallel geführt, ist die Schulleitung für die Zuteilung verantwortlich. Dabei richtet sie sich nach vorgegebenen Kriterien, z. B. der gleichmässigen Verteilung der Geschlechter. Vernünftige Klassengrössen erfordern gelegentlich Kompromisse.

Begründete Zuteilungsgesuche sind bis zum 28. Februar schriftlich an die Schulverwaltung zu richten.

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primarschule@waedenswil.ch

Die Primarschule Wädenswil führt mit der KLEINgruppenschule eine Sonderschule. Sie richtet sich an normal begabte Kinder, die aufgrund schwerer Beziehungs- und Verhaltensstörungen und/oder ausgeprägter Teilleistungsschwächen und Wahrnehmungs- und Konzentrationsstörungen eine intensive psychische, soziale und schulische Betreuung benötigen. In drei Gruppen für Unter- und Mittelstufenschülerinnen und -schüler werden höchstens je sechs Kinder aufgenommen. Die Gruppen werden von heilpädagogisch geschulten Lehrpersonen, sozialpädagogischen Mitarbeitenden und einer schulpsychologischen Begleitung während der Unterrichtszeiten und über Mittag betreut.

Die KLEINgruppenschule hat einen stark integrativen Auftrag und fördert die Kinder bei möglichst alltagsorientierten Aufgaben sowie im schulischen Bereich entsprechend ihren jeweiligen Möglichkeiten. Sie setzt sich zum Ziel, die psychosoziale Gesundung der ihr anvertrauten Kinder zu fördern und ihnen den schulischen Erfolg zu ermöglichen. Im Übrigen orientiert sie sich am Lehrplan Volksschule. Die Zuweisung erfolgt durch den Schulpsychologischen Dienst des Bezirks Horgen oder durch den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst des Kantons Zürich.

Nähere Auskünfte erteilen die Schulverwaltung oder die Schulleitung der KLEINgruppenschule Wädenswil.

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Schulverwaltung
primarschule@waedenswil.ch

Schule halten kann nie vollkommen gelingen, beinhaltet auch Zwickmühlen und Widersprüche, lässt zwangsläufig Konflikte entstehen. Die Primarschule Wädenswil lässt sich bei der Bearbeitung von Konflikten von verschiedenen Grundsätzen leiten.

In der Broschüre finden Sie diese Grundsätze und weitere Informationen.

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Schulverwaltung
primarschule@waedenswil.ch
Name
Krisenpraevention_und_-intervention_01.08.2018.pdf (PDF, 344.6 kB) Download 0 Krisenpraevention_und_-intervention_01.08.2018.pdf

Hier finden Sie verschiedene Links zu Lernsoftware-Angeboten, auf welche online zugegriffen werden kann:


Diese Angebote sind kostenpflichtig:

Die Musikschule Wädenswil–Richterswil bietet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Musikunterricht in allen Stilrichtungen wie Klassik, Jazz, Rock und Pop an.

Nähere Auskünfte und Anmeldung:

Startseite | Musikschule Wädenswil-Richterswil (mswr.ch)

Musikschule Wädenswil–Richterswil, Schönenbergstrasse 4a, 8820 Wädenswil, Telefon 044 780 42 58 oder sekretariat@mswr.ch.

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Musikschule Wädenswil-Richterswil
sekretariat@mswr.ch

Auf der Kindergartenstufe erfolgt keine Promotion. Der Übertritt in die Primarstufe nach zwei Jahren erfolgt stillschweigend. Für den Übertritt in die Primarstufe nach einem Jahr oder den Entscheid, dass eine Schülerin oder ein Schüler ein drittes Jahr im Kindergarten bleibt, gelten die §§ 33 und 34 der Volksschulverordnung. Lernkontrollen werden nicht durchgeführt.

Die Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht zu folgen vermögen, besuchen im folgenden Schuljahr die nächste Klasse. Die Promotion erfolgt in diesen Fällen stillschweigend. Erscheint die Promotion gefährdet, werden die Eltern frühzeitig, spätestens nach Ablauf des ersten Schulhalbjahres, benachrichtigt.

Vermag eine Schülerin oder ein Schüler dem Unterricht nicht zu folgen, kann sie oder er auf der Primarstufe die Klasse wiederholen, wenn die Wiederholung eine anhaltende Besserung der Situation erwarten lässt. Die gleiche Klasse kann höchstens einmal wiederholt werden. Die 6. Klasse der Primarstufe kann nur wiederholt werden, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen und diesen nicht durch die Wahl der Abteilung und der Anforderungsstufe Rechnung getragen werden kann. Steht nicht fest, ob eine Schülerin oder ein Schüler dem Unterricht zu folgen vermag oder ob den Schwierigkeiten mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann, kann die Schülerin oder der Schüler an der Primarstufe provisorisch promoviert werden, unter Ansetzung einer angemessenen Bewährungszeit.

Ist auf Grund der Leistung und des Entwicklungsstandes eines Kindes zu erwarten, dass es dem entsprechenden Unterricht wird folgen können, besteht die Möglichkeit, eine Klasse zu überspringen.

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Schulverwaltung
primarschule@waedenswil.ch

Während der Sportferien führt die Primarschule Wädenswil verschiedene Schneesportlager für Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe durch. Während der Herbstferien haben die Mittelstufenkinder die Möglichkeit, an der Ferienkolonie, welche in Zusammenarbeit mit dem Pestalozziverein Wädenswil durchgeführt wird, teilzunehmen. Für beide Lager wird ein reduzierter Elternbeitrag verlangt. Anmeldeformulare werden jeweils durch die Klassenlehrpersonen abgegeben.

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Schulverwaltung
primarschule@waedenswil.ch

Der Schulpsychologische Dienst des Bezirks Horgen berät Schulkinder, Eltern und Lehrpersonen bei schulischen Problemen und klärt bei Bedarf die Ursachen und mögliche Massnahmen ab. Die Beratung und Untersuchung eines Kindes kann vor allem in folgenden Situationen sinnvoll sein:

  • Früherfassung von Behinderungen
  • Einschulungsberatung
  • Allgemeine Lern- oder Leistungsschwäche
  • Teilleistungsschwäche
  • Arbeits- und Motivationsstörungen
  • Auffälliges Verhalten
  • Zuweisung in besondere Klassen und Sonderschulen
  • Erziehungs- und Familienberatung
  • Vermittlung von Fördermassnahmen

Die schriftliche Anmeldung erfolgt durch die Kindergarten- bzw. Lehrperson in der Regel im  Einverständnis mit den Eltern. Für ein Orientierungsgespräch oder eine Beratung können sich die Eltern auch direkt an den Schulpsychologischen Dienst wenden: Alte Landstr. 26, 8810 Horgen, Tel. 044 727 77 44.

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Schulpsychologischer Dienst
sekretariat@spdhorgen.ch

In jedem Schuljahr findet eine eintägige Schulreise statt. Auf der Mittelstufe kann an deren Stelle zweimal ein Klassenlager durchgeführt werden, das in der Regel eine Woche dauert. Die Reise- und Unterkunftskosten werden von der Schule getragen. Für die Klassenlager wird von den Eltern ein Beitrag an die Verpflegungskosten erhoben.

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Schulverwaltung
primarschule@waedenswil.ch

Die Schulsozialarbeit setzt sich zum Ziel, Schülerinnen und Schüler im Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten, sie bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung zu unterstützen und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und sozialen Problemen zu fördern. Alle Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern können sich jederzeit direkt bei der Schulsozialarbeiterin/beim Schulsozialarbeiter der entsprechenden Schuleinheit melden.

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primarschule@waedenswil.ch

Der jährliche Schulzahnuntersuch ist obligatorisch. Gemäss § 51 des Gesundheitsgesetzes des Kantons Zürich sowie § 7 der Verordnung über die Schul- und Volksschulzahnpflege sorgen die Gemeinden für die regelmässige zahnärztliche Untersuchung der Kinder im Volksschulalter. Die Zähne der Schüler sind mindestens einmal im Jahr durch einen Zahnarzt zu untersuchen.

Die Schulzahnuntersuchung ist mit einem Gutschein organisiert, der den Eltern durch die Schule jährlich jeweils anfangs Schuljahr zugestellt wird.

Der jährliche Untersuch kann bei einem beliebigen Zahnarzt durchgeführt werden.

Regelmässig werden die Schulklassen von den Schulzahnpflegehelferinnen besucht, welche die Kinder im Zähneputzen anweisen.

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Das Reglement "Schülertransport" regelt die Bewilligung für Transporte mit dem Schulbus oder Transportunternehmen, den Pedibus zur Betreuung sowie die Abgabe von Verkehrsabonnementen und Entschädigungen. Es gilt für alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Wädenswil, Au, Schönenberg und Hütten, welche den öffentlichen Kindergarten und die Primarschule besuchen.

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Schulverwaltung
primarschule@waedenswil.ch
Name
Reglement_Schulertransport_23.pdf (PDF, 321.64 kB) Download 0 Reglement_Schulertransport_23.pdf

Sonderpädagogische Massnahmen sind

  • Integrative Förderung
  • Logopädie
  • Psychomotorik
  • Psychotherapie
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Begabtenförderung
  • Besondere Klassen
  • Audiopädagogische Angebote
  • Sonderschulung

Die integrative Förderung sowie die Begabtenförderung sind die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrpersonen der Schulischen Heilpädagogik oder durch Fachlehrpersonen der Begabtenförderung.

Logopädie, Psychomotorik, Psychotherapie und audiopädagogische Angebote sind individuelle Unterstützungsangebote von Schülerinnen und Schülern mit spezifischen pädagogischen Bedürfnissen durch ausgebildete Therapeutinnen oder Therapeuten. Diese führen auch Beobachtungsbesuche und bei Bedarf Förderlektionen in den Klassen durch.

Deutsch als Zweitsprache ist der Deutschunterricht für Fremdsprachige. Er dient dem Erwerb und der Förderung der deutschen Sprache.

Besondere Klassen sind ausserhalb der Regelklassen geführte Lerngruppen (Kleinklasse für Schülerinnen und Schüler mit besonders hohem Förderbedarf).

Unter Sonderschulung wird die Bildung von Kindern, die in Regel- oder Kleinklassen nicht angemessen gefördert werden können, verstanden.

Detaillierte Angaben zu den sonderpädagogischen Angeboten finden Sie auf den Seiten des Volksschulamtes.

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Sonderschulung
Kinder mit Beinträchtigungen erhalten eine ihnen angepasste schulische und lebenspraktische Förderung.

Integrierte Sonderschulung
Bei der integrierten Sonderschulung werden Kinder mit besonders hohem pädagogischem Förderbedarf in Regelklassen integriert und unterstützt. Diese Unterstützung wird durch eine Lehrperson der Schulischen Heilpädagogik gewährleistet. Die Integration von zwei bis drei Kindern in einer Klasse wird der Einzelintegration vorgezogen.

Bei allen Formen von Sonderschulungen ist eine Empfehlung des Schulpsychologischen Dienstes Voraussetzung.

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Schulverwaltung
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Name
Flyer_SPDHorgen.pdf (PDF, 477.91 kB) Download 0 Flyer_SPDHorgen.pdf
  • Wenn Ihr Kind von Aussenstehenden schlecht oder gar nicht verstanden wird.
  • Wenn Ihr Kind mit seinen Kameraden Verständigungsprobleme hat.
  • Wenn Ihr Kind wütend oder entmutigt ist, weil seine Mitteilungen nicht verstanden werden.
  • Wenn Ihr Kind mit Gesten "spricht", oder seine Zuhörer zum Gegenstand oder zum Geschehen hinführt.
  • Wenn Ihr Kind seine Störung selber wahrnimmt.

Wenden Sie sich in diesen Fällen an Ihren Kinderarzt/Hausarzt oder einen anderen Arzt Ihrer Wahl. Er wird Ihr Kind  bei der zuständigen Abklärungsstelle am Kinderspital in Zürich anmelden.

Mit dem Eintritt in den Kindergarten ist die Primarschule für Massnahmen bei Sprachstörungen zuständig.

Handys und andere elektronische Medienträger bleiben zwischen
7.00 Uhr und 18.00 Uhr auf dem ganzen Schulareal ausgeschaltet und verstaut.

Die PSW und die OSW sind Orte des Lernens und der Begegnung. Die direkte Kommunikation ist uns wichtig. Die Pausen sind dafür da, sich mit Kolleginnen und Kollegen zu unterhalten und sich zu bewegen.

In besonderen Situationen kann die Benützung der elektronischen Geräte durch die verantwortliche Lehrperson ausdrücklich erlaubt werden.

Bei Regelverstössen werden die Geräte bis zum Schulschluss eingezogen. Im Wiederholungsfall müssen die Eltern das Gerät abholen.

Erhält die Schule Kenntnis davon, dass auf Handys oder anderen Medienträgern pornografische, gewalttätige oder andere illegale Inhalte genutzt werden, wird das Gerät eingezogen und der Polizei übergeben.

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Die wöchentliche Unterrichtszeit beträgt

  • 1. Klasse: 25 Lektionen
  • 2. Klasse: 25 Lektionen
  • 3. Klasse: 27 Lektionen
  • 4. Klasse: 27 Lektionen
  • 5. Klasse: 30 Lektionen
  • 6. Klasse: 30 Lektionen

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Informationen zum Übertritt in die 1. Klasse

Zeitpläne und Organisation

Wo und bei wem wird mein Kind die erste Klasse besuchen?

Die Zuteilung wird Anfangs Mai per Post verschickt. In diesem Brief steht, in welches Schulhaus und zu welcher Klassenlehrperson Ihr Kind eingeteilt wurde. Zudem wird Ihr Kind im Juni mit seinen neuen Klassenkameraden und -kameradinnen zum Begegnungsnachmittag bei seiner Klassenlehrperson eingeladen.

Ab wann ist der Stundenplan der 1. Klasse bekannt?

Die neue Klassenlehrperson verschickt Ende Mai einen Brief mit folgenden Beilagen:

  • Stundenplan
  • Halbklasseneinteilung
  • Ablauf des ersten Schultages
  • Anmeldeformular und Informationen zur Blockzeitenbetreuung

Darf ich mein Kind den ganzen ersten Schultag begleiten?

Sie werden von der Klassenlehrperson im Informationsschreiben über den Ablauf des ersten Schultages informiert.

Welche Schulfächer gibt es in der ersten Klasse?

Die Klassenlehrperson wird am Elternabend nach den Sommerferien auf die einzelnen Schulfächer eingehen.

Auf dem Stundenplan sind die Unterrichtszeiten Ihres Kindes ersichtlich. Besonders gekennzeichnet sind die Fächer, welche von einer Fachlehrperson unterrichtet werden. «Bewegung und Sport» wird ebenfalls aufgeführt. Ihr Kind benötigt an diesen Tagen Turn- oder Badekleidung.

  • BS: Bewegung und Sport
    «Bewegung und Sport» beinhaltet zwei Lektionen Turnen und eine Lektion Schwimmen pro Woche. Das Schwimmen wird durch eine Schwimmlehrperson erteilt.
  • TTG: Textiles und Technisches Gestalten (ehemals Handarbeit)
    Der TTG-Unterricht wird ebenso durch eine Fachlehrperson erteilt.
  • MG: Musikalische Grundbildung
    Der MG-Unterricht wird durch eine Fachlehrperson der Musikschule Wädenswil-Richterswil erteilt.

Wie viele freie Nachmittage hat mein Kind in der ersten Klasse?

Zusätzlich zum Mittwochnachmittag hat Ihr Kind noch einen weiteren Nachmittag frei. Dieser ist auf dem Stundenplan ersichtlich.

Was muss ich beim Schulweg beachten?

Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Wir empfehlen, dass Sie den Schulweg mit Ihrem Kind üben und es auf potenziell gefährliche Stellen hinweisen. Ziel ist es, dass Ihr Kind den Schulweg alleine bewältigen kann. Am Begegnungsnachmittag oder am ersten Schultag bekommt Ihr Kind eine Leuchtweste oder einen Leuchtbändel, welche/n es während der ganzen ersten Klasse tragen soll.

Gibt es ein Zeugnis in der ersten Klasse?

In der ersten Klasse finden zwei obligatorische Elterngespräche statt, an welchen Sie eine Rückmeldung zum aktuellen Lernstand Ihres Kindes bekommen. Es gibt noch keine Noten.

Kann ich mein Kind zusätzlich betreuen lassen?

Wie bereits im Kindergarten steht Ihnen die schulische familienergänzende Betreuung zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt über die Schulverwaltung.

Gibt es in der Schule auch Jokertage?

Auch in der Schule können pro Schuljahr zwei Jokertage bezogen werden.

Weitere Hinweise finden Sie im Eltern-ABC im Bereich Absenzen/Jokertage.


Klassenbezogene Informationen

Über diese Themen werden Sie von der Klassenlehrperson am Elternabend zwischen den Sommer- und Herbstferien informiert:

  • Vorstellung der Fachlehrpersonen der Klasse
  • Informationen zum Schulalltag
  • Kompetenzen/Lernziele der 1. Klasse in den Fächern Mathematik und Deutsch und Vorstellung der dazugehörigen Lehrmittel
  • Hausaufgaben

Veränderungen beim Übertritt in die erste Klasse

Der Übertritt in die erste Klasse bringt verschiedene Veränderungen und Eindrücke für Ihr Kind mit sich. Dazu gehören vielleicht ein anderer Schulweg, andere Kinder, Pausen mit vielen Kindern, ein grosses Schulhaus, neue Lehrpersonen und Hausaufgaben. Entsprechend wird Ihr Kind während der ersten Schulwochen erschöpft und müde nach Hause kommen. Geben Sie Ihrem Kind Zeit, in der Schule anzukommen. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Kinder bis zu den Herbstferien gut eingewöhnt haben.

Was sind die Grundvoraussetzungen für den Übertritt?

Das Erreichen der meisten Lernziele des Kindergartens ist Voraussetzung für den Übertritt. Sollten Sie unsicher sein, kann Ihnen die Kindergartenlehrperson kompetent Auskunft geben.

Mein Kind hatte im Kindergarten Unterstützung durch eine DaZ-Lehrperson oder eine schulische Heilpädagogin. Wird diese Unterstützung in der 1. Klasse weitergeführt?

Beim Schulischen Standortgespräch (SSG) am Ende der Kindergartenzeit wird dies mit Ihnen besprochen.

Wie wird der Unterricht für die Kinder gestaltet?

Die Kinder kommen mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen in die Schule. Es ist die Aufgabe der Klassenlehrperson, die Kinder ihrem Entwicklungsstand entsprechend abzuholen und zu fördern. Der Unterricht wird rhythmisiert, indem er in kurze Lernsequenzen mit verschiedenen Aktivitäten eingeteilt wird. Ebenso ist Spiel- und Bewegungszeit in den Unterricht eingeplant.

Mein Kind kann schon lesen und rechnen. Wird es in der 1. Klasse nicht unterfordert sein?

Es ist Aufgabe der Klassenlehrperson, die Kinder ihrem Entwicklungsstand entsprechend abzuholen und zu fördern. Dies gilt auch für Kinder, die in einzelnen Bereichen bereits weiter fortgeschritten sind.

Entscheide betreffend des Übertritts an die Sekundarstufe werden anlässlich eines Gespräches vorbereitet, an dem wenigstens die Klassenlehrperson und ein Elternteil teilnehmen. Sind sich die Klassenlehrperson und die Eltern nicht einig, findet ein weiteres Gespräch statt, an dem auch eine Vertretung der Sekundarstufe teilnimmt. Kann auch so keine Einigung erzielt werden, überweist die Schulleitung die Akten der für die Sekundarstufe zuständigen Schulpflege zur Entscheidung. Die Zuteilung zu einer der Abteilungen erfolgt auf Grund einer Gesamtbeurteilung. Werden Anforderungsstufen geführt, erfolgt die Zuteilung zu einer der Anforderungsstufen nur auf Grund einer Leistungsbeurteilung im betreffenden Fach.

Für den Eintritt ins Gymnasium muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden.

In den Schuleinheiten werden zur Prüfungsvorbereitung für das Gymnasium zwischen den Herbst- und Sportferien Kurse angeboten.

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Zweimal jährlich werden ab der 2. Klasse Zeugnisse ausgestellt. Dabei werden die Leistungen des Kindes in Noten ausgedrückt.

Auf der Kindergartenstufe und in der 1. Klasse werden die Eltern zweimal im Schuljahr im Rahmen eines Gesprächs über die Leistungen und das Verhalten des Kindes informiert.

Auf das zweite Gespräch kann auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern verzichtet werden. Dies wird schriftlich festgehalten.

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