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Hintergrund

Das Zürcher Stimmvolk hat im Jahre 2005 dem neuen Volksschulgesetz zugestimmt. Dieses Gesetz schreibt Elternmitwirkung für jede Schuleinheit vor.

Ziele und Kompetenzen des Elternrats
Ziel eines Elternrats sind der Gedanken- und Informationsaustausch zwischen Eltern und Schule. Dies führt zu einem besseren gegenseitigen Verständnis und stärkt beide Seiten. Die Kinder können sich dadurch besser in der Schule orientieren und die Tragfähigkeit der Schule wird verstärkt.

Der Elternrat ist Organisator von Informations- und Diskussionsforen zu aktuellen pädagogischen, schulischen und gesellschaftlichen Themen.

Der Elternrat hat kein Mitspracherecht in den folgenden Bereichen: Unterrichtsgestaltung, Lehrplan und Lernziele, Methodik und Didaktik, Personelles.

Im Elternrat sind gewählte Eltern der Primar- und Kindergartenklassen, eine Lehrperson und eine Vertretung der Schulleitung.

Der Vorstand pflegt den Kontakt zur Schulleitung und zu temporären Arbeitsgruppen und trägt die Verantwortung für das Funktionieren der Arbeitsgruppen.