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Gesundheit

Ärztlicher Untersuch
Beim Eintritt in den obligatorischen Kindergarten verlangt das Gesetz eine ärztliche Untersuchung. Diese Vorsorgeuntersuchung findet beim entsprechenden Kinder- oder Hausarzt gegen Ende des zweiten Kindergartenjahrs bis anfangs der 1. Klasse statt. Die Eltern erhalten zur gegebenen Zeit von der Schulverwaltung die Aufforderung, mit ihrem Arzt einen Termin zu vereinbaren.

Gemäss Volksschulverordnung sind die Kinder der Mittelstufe schulärztlich zu untersuchen. Die schulärztliche Untersuchung in der 5. Klasse dient der Früherkennung gesundheitlicher Schwierigkeiten, der Prävention und Gesundheitsförderung. Untersucht werden die Sinnesorgane (Sehkraft, Farbsinn und Gehör), Grösse und Gewicht. Die Kinder erhalten einen Gutschein, welcher zu einem Vorsorgeuntersuchung bei einer Ärztin/einem Arzt von Wädenswil (FMH Kinder- und Jugendmedizin, Hausarzt) berechtigt.


Schulzahnpflege
Der jährliche Schulzahnuntersuch ist obligatorisch. Gemäss § 51 des Gesundheitsgesetzes des Kantons Zürich sowie § 7 der Verordnung über die Schul- und Volksschulzahnpflege sorgen die Gemeinden für die regelmässige zahnärztliche Untersuchung der Kinder im Volksschulalter. Die Zähne der Schüler sind mindestens einmal im Jahr durch einen Zahnarzt zu untersuchen.

Die Schulzahnuntersuchung ist mit einem Gutschein organisiert, der den Eltern durch die Schule jährlich jeweils anfangs Schuljahr zugestellt wird.

Der jährliche Untersuch kann bei einem beliebigen Zahnarzt durchführt werden.


Lausbefall
In der Primarschule ist Michèle Uster als Laushygiene-Fachfrau Ansprechperson. Die wichtigsten Informationen zur Behandlung eines Lausbefalls finden Sie auf den Seiten von www.lausinfo.ch und www.kopflaus.ch.

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